Mit einer Abmahnung kann ein Arbeitgeber unterschiedliche Ziele verfolgen. Häufig hat der Arbeitgeber die Absicht, mit dem Ausspruch der Abmahnung eine verhaltensbedingte Kündigung vorzubereiten. Denn eine Abmahnung ist in der Regel zwingende Voraussetzung für den Ausspruch einer wirksamen verhaltensbedingten Kündigung.
Damit eine Abmahnung rechtliche Wirkung entfaltet, muss diese bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ist eine Abmahnung unwirksam, hat der Arbeitnehmer verschiedene Möglichkeiten, gegen die Abmahnung vorzugehen.
Haben Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung erhalten, können wir u.a. folgendes für Sie tun:
Für eine optimale Beratung und Betreuung benötigen wir von Ihnen - wenn möglich - die folgenden Unterlagen:
Gern können Sie uns die genannten Unterlagen auch bereits vor dem Besprechungstermin per E-Mail, Fax oder Post einreichen. Dies gibt uns die Gelegenheit, Ihre Unterlagen bereits vorab intensiv zu prüfen.
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| Rechtsanwalt Kluge |
| Büro Hamburg | |
| Fischertwiete 2 | |
| 20095 Hamburg | |
| Fon: | 040 / 32 005 434 |
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