Arbeitsrecht für schwerbehinderte Menschen

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Beratung und Vertretung von behinderten und schwerbehinderten Arbeitnehmern.

Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben zunächst einmal dieselben Rechte und Pflichten wie alle anderen Arbeitnehmer auch. Der Arbeitgeber hat schwerbehinderte Menschen grundsätzlich genauso zu behandeln wie nicht behinderte Arbeitnehmer.

Allerdings existieren verschiedene gesetzliche Regelungen zum Schutz schwerbehinderter Arbeitnehmer. Dies führt zu einigen arbeitsrechtlicher Besonderheiten. Beispiele:

  • Schwerbehinderte Menschen haben gegen den Arbeitgeber einen besonderen Anspruch auf Beschäftigung, bei der sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln können.
  • Bevor ein Arbeitgeber einem schwerbehinderten Menschen kündigen kann, muss er die Zustimmung des Integrationsamts einholen.
  • Schwerbehinderte Menschen dürfen wegen ihrer Behinderung nicht benachteiligt werden.

Für behinderte und schwerbehinderte Arbeitnehmer können wir z.B. Folgendes tun:

  • Abwehr von Kündigungen (Sonderkündigungsschutz für Schwerbehinderte)
  • Geltendmachung des Anspruchs auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz
  • Geltendmachung des Beschäftigungsanspruchs
  • Geltendmachung von Entschädigungszahlungen wegen Benachteiligung

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