Reaktionsmöglichkeiten bei einer Änderungskündigung
Ein Arbeitnehmer, der eine Änderungskündigung erhalten hat, hat 3 Möglichkeiten:
Er kann das Änderungsangebot
-
annehmen,
-
ablehnen oder
-
unter Vorbehalt annehmen.
Die verschiedenen Reaktionsmöglichkeiten sollen an dem folgenden Beispielsfall erläutert werden:
Dem Arbeitgeber X
geht es finanziell schlecht. Zur Verbesserung seiner Situation sieht
er nur die Möglichkeit, beim Gehalt seiner Arbeitnehmer zu sparen.
Deshalb kündigt er das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers A zum
31.12. und bietet diesem gleichzeitig an, ihn bei einer Änderung des
Gehalts (3.500 EUR statt 4.000 EUR monatlich) auch nach dem 31.12. zu
ansonsten unveränderten Arbeitsbedingungen weiterzubeschäftigen.
Der Arbeitnehmer A hat nun die folgenden Möglichkeiten:
Das Angebot annehmen
Arbeitnehmer A kann das in der Änderungskündigung enhaltene Änderungsangebot annehmen. Nimmt der Arbeitnehmer das Änderungsangebot an, kommt ohne weiteres ein neuer Arbeitsvertrag zu den geänderten Vertragsbedingungen zustande. Im Beispielsfall würde der Arbeitnehmer dann also nur noch ein Gehalt in Höhe von monatlich 3.500 EUR beanspruchen können, statt ursprünglich 4.000 EUR. Die Vertragsänderung tritt zu dem in der Änderungskündigung angegebenen Zeitpunkt in Kraft.
Die Annahme des Änderungsangebots durch den Arbeitnehmer kann auch stillschweigend erfolgen, z.B. durch widerspruchsloses Weiterarbeiten nach Ablauf der Kündigungsfrist.
Das Angebot ablehnen
Selbstverständlich hat der Arbeitnehmer auch die Möglichkeit, das vorgeschlagene Änderungsangebot abzulehnen. Denn niemand kann gezwungen werden, zu Bedingungen zu arbeiten, mit denen er nicht einverstanden ist.
Die Folgen einer Ablehnung der Vertragsänderung hängen vom weiteren Verhalten des Arbeitnehmers ab:
Lehnt der Arbeitnehmer das Änderungsangebot ab und tut er nichts weiter, endet sein Arbeitsvertrag mit dem Ablauf der Kündigungsfrist. Im Beispielsfall würde der Arbeitnehmer also zum 31.12. aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden.
Erhebt er dagegen eine Kündigungsschutzklage, wird vom Arbeitsgericht überprüft, ob die Änderungskündigung „sozial gerechtfertigt“ ist. Sieht das Arbeitsgericht die Änderungskündigung als sozial ungerechtfertigt und damit unwirksam an, besteht das Arbeitsverhältnis zu den alten Vertragsbedingungen unverändert fort, als wäre nichts gewesen. Der Arbeitnehmer hätte im Beispielsfall also auch in Zukunft Anspruch auf ein monatliches Gehalt in Höhe von 4.000 EUR.
Hält das Arbeitsgericht die Änderungskündigung dagegen für wirksam, bleibt es bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Ablauf der Kündigungsfrist.
Das Angebot unter Vorbehalt annehmen
Neben der vorbehaltlosen Annahme und der vollständigen Ablehnung hat der Arbeitnehmer auch die Möglichkeit, das Änderungsangebot unter Vorbehalt anzunehmen. Von dieser Möglichkeit sollte ein Arbeitnehmer in den meisten Fällen Gebrauch machen. Denn sie ermöglicht eine gerichtliche Überprüfung der Wirksamkeit der Änderungskündigung, ohne dass der Arbeitnehmer den vollständigen Verlust des Arbeitsplatzes riskieren müsste.
Den Vorbehalt muss der Arbeitnehmer noch innerhalb der Kündigungsfrist, spätestens aber innerhalb von 3 Wochen nach dem Zugang der Änderungskündigung gegenüber dem Arbeitgeber erklären.
Folge der Annahme unter Vorbehalt ist, dass der Arbeitnehmer zunächst zu den geänderten Vertragsbedingungen weiterarbeiten muss. Der Arbeitnehmer hat aber die Möglichkeit, vom Arbeitsgericht überprüfen zu lassen, ob die Änderung der Arbeitsbedingungen „sozial gerechtfertigt“ ist:
Kommt das Arbeitsgericht zu dem Ergebnis, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen nicht gerechtfertigt ist, besteht das Arbeitsverhältnis zu den alten Arbeitsbedingungen fort. Im Beispielsfall hätte der Arbeitnehmer also trotz Änderungskündigung weiterhin Anspruch auf ein monatliches Gehalt in Höhe von 4.000 EUR.
Hält das Arbeitsgericht die Änderungskündigung dagegen für wirksam, besteht das Arbeitsverhältnis zu den geänderten Arbeitsbedingungen fort. Der Arbeitnehmer hätte im Beispielsfall nur noch Anspruch auf ein Gehalt in Höhe von 3.500 EUR monatlich.
Übersicht über die verschiedenen Reaktionsmöglichkeiten und deren Folgen
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Reaktion des Arbeitnehmers auf das Änderungsangebot: |
Folge ohne Erhebung einer Klage |
Folge nach Klage und Obsiegen im Prozess |
Folge nach Klage und Niederlage im Prozess |
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Annahme |
Arbeitsverhältnis besteht zu geänderten Bedingungen fort |
- |
- |
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Ablehnung |
Arbeitsverhältnis endet zum Kündigungstermin |
Arbeitsverhältnis besteht zu unveränderten Bedingungen fort |
Arbeitsverhältnis endet zum Kündigungstermin |
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Annahme unter Vorbehalt |
Arbeitsverhältnis besteht zu geänderten Bedingungen fort |
Arbeitsverhältnis besteht zu unveränderten Bedingungen fort |
Arbeitsverhältnis besteht zu geänderten Bedingungen fort |
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