Gratifikationen

Unter Gratifikationen versteht man Sonderzuwendungen des Arbeitgebers, die nicht – oder jedenfalls nicht ausschließlich – zur Abgeltung der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers gezahlt werden, sondern mit deren Zahlung der Arbeitgeber (auch) einen anderen Zweck verfolgt. Zweck der Zahlung einer Gratifikation kann etwa die Belohnung vergangener und/oder zukünftiger Betriebstreue des Arbeitnehmers sein.

 

Beispiele für Gratifikationen sind:

  • Weihnachtsgeld bzw. Weihnachtsgratifikation

  • Urlaubsgeld

  • 13. Monatsgehalt

  • Jahressonderzahlung bzw. Jahresabschlussvergütung

  • Zahlungen anlässlich eines Dienstjubiläums oder Firmenjubiläums (Jubiläumsgelder)

 

Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung einer Gratifikation kann sich grundsätzlich aus sämtlichen arbeitsrechtlichen Anspruchsgrundlagen ergeben, also aus

 

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Rechtsanwalt Kluge