Gratifikationen
Unter Gratifikationen versteht man Sonderzuwendungen des Arbeitgebers, die nicht – oder jedenfalls nicht ausschließlich – zur Abgeltung der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers gezahlt werden, sondern mit deren Zahlung der Arbeitgeber (auch) einen anderen Zweck verfolgt. Zweck der Zahlung einer Gratifikation kann etwa die Belohnung vergangener und/oder zukünftiger Betriebstreue des Arbeitnehmers sein.
Beispiele für Gratifikationen sind:
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Weihnachtsgeld bzw. Weihnachtsgratifikation
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Urlaubsgeld
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13. Monatsgehalt
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Jahressonderzahlung bzw. Jahresabschlussvergütung
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Zahlungen anlässlich eines Dienstjubiläums oder Firmenjubiläums (Jubiläumsgelder)
Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung einer Gratifikation kann sich grundsätzlich aus sämtlichen arbeitsrechtlichen Anspruchsgrundlagen ergeben, also aus
- vertraglicher Vereinbarung
- Gesetz (§ 612 BGB)
- Tarifvertrag
- Betriebsvereinbarung
- Betrieblicher Übung
- Gesamtzusage
- dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz
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