Kündigung wegen Kritik am Arbeitgeber oder an Vorgesetzten

Sachliche Kritik am Arbeitgeber oder an einem Vorgesetzten ist kein Grund, der eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigt. Kritische Äußerungen sind vom Grundrecht de Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) gedeckt. Die Kritik darf dabei grundsätzlich auch zugespitzt und polemisch formuliert sein.

Eine verhaltensbedingte Kündigung kann aber dann gerechtfertigt sein, wenn die kritische Äußerung als Schmähkritik oder Formalbeleidigung einzustufen ist oder wenn es sich um eine ehrverletzende Äußerung handelt.

Eine mehrdeutige Äußerung muss ausgelegt werden. Dabei gilt der Grundsatz, dass eine für den Arbeitnehmer ungünstigere Auslegungsmöglichkeit bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit eine Kündigung nur dann zugrunde gelegt werden darf, wenn eine andere Deutung der Äußerung ausgeschlossen werden kann.

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