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Betriebsvereinbarung

Der Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Leistung kann sich grundsätzlich auch aus einer Betriebsvereinbarung ergeben. Eine Betriebsvereinbarung ist ein Vertrag, der zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat geschlossen wird.

 

Es kommt zwar durchaus vor, dass in Betriebsvereinbarungen Ansprüche der Arbeitnehmer auf zusätzliche Vergütungsbestandteile (z.B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Bonuszahlungen, Zulagen, Zuschläge usw.) festgelegt werden. Allerdings ist dies eher die Ausnahme als die Regel. Denn grundsätzlich ist der Tarifvertrag das vorrangige Instrument, wenn es um die Festlegung des Arbeitsentgelts geht.

 

Ergibt sich der Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Leistung nicht aus einer Betriebsvereinbarung, kann dieser sich immer noch aus den folgenden Anspruchsgrundlagen ergeben:

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Rechtsanwalt Kluge