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Tarifvertrag

Der Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Leistung kann sich auch aus einem Tarifvertrag ergeben. Ein Tarifvertrag ist ein Vertrag, der zwischen einer Gewerkschaft auf der einen Seite und einem Arbeitgeber oder Arbeitgeberverband auf der anderen Seite geschlossen wird, und der Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingen regelt.

 

In Tarifverträgen sind häufig auch zusätzliche Leistungen festgelegt, die der Arbeitnehmer neben seinem Grundgehalt verlangen kann, z.B. Zulagen, Zuschläge, Prämien, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, 13. Gehalt, usw.

 

Damit ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf einen Tarifvertrag stützen kann, muss der Tarifvertrag auf das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers anwendbar sein. Dazu müssen 2 Voraussetzungen vorliegen:

 

1. Arbeitsverhältnis vom Geltungsbereich des Tarifvertrages erfasst

Das Arbeitsverhältnis muss zunächst einmal in den

  • räumlichen,

  • sachlichen und

  • fachlichen Geltungsbereich

des Tarifvertrages fallen.

 

2. Tarifgebundenheit von Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Weitere Voraussetzung ist, dass die Parteien des Arbeitsvertrages (also Arbeitgeber und Arbeitnehmer) an den Tarifvertrag gebunden sind. Dies ist der Fall, wenn

  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Organisationen (Arbeitgeberverband und Gewerkschaft) angehören, die den Tarifvertrag geschlossen haben,

    oder

  • der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt worden ist,

    oder

  • die Anwendung des Tarifvertrages von Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertraglich vereinbart worden ist

    oder

  • der Tarifvertrag im Betrieb des Arbeitgebers kraft betrieblicher Übung Anwendung findet.

 

 

Ergibt sich der Anspruch des Arbeitnehmers nicht aus einem Tarifvertrag, kann dieser sich immer noch aus den folgenden Anspruchsgrundlagen ergeben:

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Rechtsanwalt Kluge