Viele Arbeitsverhältnisse enden nicht durch eine Kündigung, sondern durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrages zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Mit der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages wird das Arbeitsverhältnis in der Regel wirksam und endgültig beendet.
Dem Arbeitnehmer geht durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrages grundsätzlich eine sehr starke Rechtsposition verloren. Zudem drohen ihm weitere Nachteile, wie z.B. eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Deshalb sollte ein Arbeitnehmer vor der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages dessen Vor- und Nachteile sorgfältig abwägen.
Hat Ihnen Ihr Arbeitgeber den Abschluss eines Aufhebungsvertrages angeboten, können wir Ihnen u.a. folgende Leistungen anbieten:
Haben Sie bereits einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, können wir u.a. folgendes für Sie tun:
Für eine optimale Beratung und Betreuung benötigen wir von Ihnen - wenn möglich - die folgenden Unterlagen:
Gern können Sie uns die genannten Unterlagen auch bereits vor dem Besprechungstermin per E-Mail, Fax oder Post einreichen. Dies gibt uns die Gelegenheit, Ihre Unterlagen bereits vorab intensiv zu prüfen.
Weitere Informationen zum Thema Aufhebungsvertrag finden Sie in unserem Arbeitsrecht Ratgeber.
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