Beratung
Einen Beratungshilfeschein erhalten Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht. Folgende Unterlagen sollten Sie zur Antragstellung mitnehmen:
- Unterlagen, aus denen sich die Angelegenheit, für die Beratungshilfe beantragt wird, ergibt (Schriftwechsel etc.)
- Belege über laufendes Einkommen (Lohnabrechnungen, Renten- oder sonstige Bescheide)
- Zahlungsbelege/Kontoauszüge zu laufenden Ausgaben (Miete, Nebenkosten, Strom, Versicherungen etc.)
- Personalausweis oder Reisepass
Ob Sie Beratungshilfe in Anspruch nehmen können, richtet sich nach Ihrem Einkommen und Vermögen. In der Regel haben Sie einen Anspruch auf Beratungshilfe, wenn Ihnen nach Abzug aller Kosten (Steuern, Sozialabgaben, Miete, Versicherungsbeiträge usw.) weniger als 380,00 € im Monat bleiben. Sind Sie verheiratet und/oder haben Kinder, müssen daneben auch Ihrem Ehemann bzw. Ihrer Ehefrau 380,00 € verbleiben. Pro Kind haben Sie einen Freibetrag in Höhe von 266,00 €. Erzielen Sie ein Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit, können Sie von Ihrem Einkommen einen weiteren Freibetrag in Höhe von 173,00 € abziehen.


