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Betriebsbedingte Kündigung
Die betriebsbedingte Kündigung hat in der Praxis die größte Bedeutung. Dies liegt zum einen an dem starken wirtschaftlichen Druck, der auf vielen Arbeitgebern lastet und ihn zu Rationalisierungsmaßnahmen drängt. Zum anderen werden betriebsbedingte Gründe von Arbeitgebern häufig vorgeschoben, um unliebsam Mitarbeiter loszuwerden.
Auch bei der betriebsbedingten Kündigung hat der Arbeitgeber einige Hürden zu überwinden und kann dabei leicht ins Stolpern geraten. In der Praxis ist immer wieder zu beobachten, dass der Arbeitgeber die „dringenden betrieblichen Erfordernisse“, auf die er seine Kündigung stützt, im Kündigungsschutzprozess nicht ausreichend bzw. nicht schlüssig vorträgt. Auch die fehlende Einhaltung der formalen Voraussetzungen (z.B. die formal ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung) steht der Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung häufig entgegen.
Für den Arbeitnehmer lohnt sich deshalb die Erhebung einer Kündigungsschutzklage grundsätzlich auch bei Erhalt einer betriebsbedingten Kündigung. Und sei es nur deshalb, um als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes zumindest eine angemessene Abfindung zu erhalten.
Im Rahmen einer Kündigungsschutzklage gegen eine betriebsbedingte Kündigung hat das Arbeitsgericht – neben den allgemeinen Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung - die folgenden Punkte zu überprüfen:
Besteht ein Arbeitskräfteüberhang ?
Fehlen Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten ?
Wurde eine ordnungsgemäße Sozialauswahl durchgeführt ?
Ist nur eine dieser Voraussetzungen nicht gegeben, ist die ausgesprochene Kündigung nicht wirksam.
Auch bei der betriebsbedingten Kündigung hat der Arbeitgeber einige Hürden zu überwinden und kann dabei leicht ins Stolpern geraten. In der Praxis ist immer wieder zu beobachten, dass der Arbeitgeber die „dringenden betrieblichen Erfordernisse“, auf die er seine Kündigung stützt, im Kündigungsschutzprozess nicht ausreichend bzw. nicht schlüssig vorträgt. Auch die fehlende Einhaltung der formalen Voraussetzungen (z.B. die formal ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung) steht der Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung häufig entgegen.
Für den Arbeitnehmer lohnt sich deshalb die Erhebung einer Kündigungsschutzklage grundsätzlich auch bei Erhalt einer betriebsbedingten Kündigung. Und sei es nur deshalb, um als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes zumindest eine angemessene Abfindung zu erhalten.
Im Rahmen einer Kündigungsschutzklage gegen eine betriebsbedingte Kündigung hat das Arbeitsgericht – neben den allgemeinen Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung - die folgenden Punkte zu überprüfen:
Ist nur eine dieser Voraussetzungen nicht gegeben, ist die ausgesprochene Kündigung nicht wirksam.

