Beratung und Vertretung von Betriebsräten

Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit als Fachanwalt für Arbeitsrecht liegt in der Beratung und Vertretung von Betriebsräten und Betriebsratsmitgliedern.

 

Wir bieten Betriebsräten ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch zum persönlichen Kennenlernen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

 

Wir beraten und vertreten Betriebsräte in allen betriebsverfassungsrechtlichen und individualarbeitsrechtlichen Fragestellungen, z.B. bei der Durchsetzung von Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechten.

 

Wir vertreten Betriebsräte und Betriebsratsmitglieder sowohl außergerichtlich als auch in sämtlichen

  • gerichtlichen Verfahren (vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und vor dem Bundesarbeitsgericht) sowie
  • vor der Einigungsstelle.

Im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren sind wir z.B. in folgenden Bereichen tätig:

  • Zustimmungsersetzungsverfahren (z.B. nach § 99 BetrVG)
  • Durchsetzung von Betriebsvereinbarungen
  • Geltendmachung von Beteiligungsrechten (z.B. nach § 87 BetrVG)
  • Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen bei Missachtung von Beteiligungsrechten den BR (ggf. durch einstweilige Verfügung)
  • Geltendmachung von Unterrichtungs- und Auskunftsansprüchen

Darüber hinaus vertreten wir Betriebsräte, Betriebsratsmitglieder und einzelne Arbeitnehmer bei der Anfechtung von Betriebsratswahlen.

 

 

 

 

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Rechtsanwalt Kluge