Kündigung & Kündigungsschutz

Für die meisten Menschen ist der Arbeitsplatz die Grundlage ihrer wirtschaftlichen Existenz und deshalb von herausragender Bedeutung. Genau aus diesem Grund ist die Kündigung eines Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber nur aus ganz bestimmten, im Gesetz festgelegten und durch die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung näher beschriebenen Gründen zulässig.

Daneben gibt es noch viele weitere rechtliche Hürden, an denen eine Kündigung des Arbeitgebers scheitern kann. Viele Kündigungen sind z.B. deshalb unwirksam, weil zwingende Formvorschriften nicht eingehalten wurden. Hat der Arbeitgeber eine Kündigung ausgesprochen, bedeutet dies also noch lange nicht, dass damit das Arbeitsverhältnis auch tatsächlich beendet ist.

 

Ein Arbeitnehmer hat verschiedene Möglichkeiten, um auf eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung zu reagieren. Es kann sich z.B. lohnen, vor dem Arbeitsgericht mit einer Kündigungsschutzklage um den Arbeitsplatz zu kämpfen oder zumindest eine angemessene Abfindung zu erstreiten. Es kann aber in einigen Fällen auch ratsamer sein, sich mit dem Arbeitgeber außergerichtlich auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung zu einigen, um sich so für die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz frei zu machen.

 

Haben Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten, können wir u.a. folgendes für Sie tun:

  • Prüfung der Wirksamkeit der Kündigung
  • Prüfung der Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage
  • Aushandeln einer Abfindung
  • Aushandeln eines Aufhebungsvertrages bzw. Abwicklungsvertrages
  • Beratung über die sozialrechtlichen Folgen einer Kündigung (Sperrzeit beim Arbeitslosengeld usw.)
  • Geltendmachung von Ansprüchen, die mit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses zusammenhängen (ausstehende Gehalts- und Provisionszahlungen, Urlaubsabgeltung, Arbeitszeugnis, Karenzentschädigung, ...)

 

Ablauf des Mandats

Die Bearbeitung eines Kündigungsschutzmandats vollzieht sich bei uns in der Regel in den folgenden Schritten:

 

1. Gemeinsame Aufarbeitung des Kündigungssachverhalts

Eine gründliche Aufarbeitung des Sachverhalts ist die wesentliche Voraussetzung, um die Wirksamkeit einer Kündigung beurteilen und damit die Erfolgsaussichten eines Kündigungsschutzprozesses bzw. von Verhandlungen über eine Abfindung einschätzen zu können. Ganz am Anfang eines Kündigungsschutzmandats steht deshalb die Zusammenstellung sämtlicher Informationen, die für die Beurteilung der Wirksamkeit der Kündigung von Bedeutung sein können. Zu diesem Zweck ist die Vereinbarung eines Besprechungstermins sinnvoll. Die Besprechung kann auf Wunsch auch telefonisch erfolgen.

 

2. Stellungnahme zur Wirksamkeit der Kündigung

Nach der Erarbeitung des Sachverhalts erläutern wir Ihnen, ob die von Ihrem Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung als wirksam anzusehen ist oder nicht. Zugleich geben wir Ihnen eine Einschätzung bezüglich der Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage.

 

3. Beratung über die verschiedenen Vorgehensmöglichkeiten

Im Anschluss an unsere Einschätzung zur Rechtmäßigkeit der Kündigung beraten wir Sie über die verschiedenen Möglichkeiten eines Vorgehens gegen die Kündigung sowie über die unterschiedlichen Ziele, die von Ihnen bei einem Vorgehen gegen die Kündigung verfolgt werden können.

 

4. Aufklärung über ggf. anfallende Kosten

Anschließend klären wir Sie über die ggf. entstehenden Kosten (Rechtsanwalts- und ggf. Gerichtskosten) auf. Die Höhe der Rechtsanwaltskosten ist gesetzlich festgelegt im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Auf Wunsch erhalten Sie einen Ausdruck über die in Ihrem konkreten Fall anfallenden Rechtsanwaltskosten.

Außerdem werden wir klären, ob Sie ggf. einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben.

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, stellt das Kostenrisiko für Sie grundsätzlich kein Problem dar. Bei einer Kündigung übernimmt die Rechtsschutzversicherung in der Regel sämtliche anfallenden Kosten.

 

5. Erarbeitung einer Strategie für das weitere Vorgehen

Nach der Aufklärung über das Kostenrisiko steht die Entscheidung darüber an, ob Sie überhaupt gegen die Kündigung vorgehen wollen oder nicht.

Haben Sie sich zu einem Vorgehen gegen die Kündigung entschieden, muss von Ihnen die weitere Entscheidung getroffen werden, ob Sie in erster Linie den Erhalt Ihres Arbeitsplatzes anstreben oder lieber gegen Zahlung einer Abfindung aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden wollen. Ist diese Entscheidung vom Grundsatz her gefallen, legen wir im Anschluss gemeinsam eine Strategie fest, um das von Ihnen gewünschte Ziel zu erreichen.

 

6. Erhebung der Kündigungsschutzklage bzw. Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber

In vielen Fällen ist als nächster Schritt die Erhebung einer Kündigungsschutzklage erforderlich. Grund dafür ist, dass eine Kündigung "automatisch" als wirksam gilt, wenn der Arbeitnehmer nicht innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage erhebt. Dies gilt auch dann, wenn die Kündigung an schweren Mängeln leidet und offensichtlich unwirksam ist.

Auf eine Kündigungsschutzklage kann nur dann verzichtet werden, wenn es gelingt, bereits vor Ablauf der 3-Wochen-Frist eine außergerichtliche Einigung mit dem Arbeitgeber zu erzielen.

 

Parallel zur Durchführung des Kündigungsschutzverfahrens oder stattdessen führen wir - je nach festgelegter Strategie - Vergleichsverhandlungen und/oder Verhandlungen über eine Abfindung mit Ihrem Arbeitgeber.

 

Benötigte Unterlagen

Für eine optimale Beratung und Betreuung benötigen wir von Ihnen - wenn möglich - die folgenden Unterlagen:

  • das bzw. die Kündigungsschreiben
  • Ihren Arbeitsvertrag (falls vorhanden)
  • Ihre letzten 3 Gehaltsabrechnungen (falls vorhanden)
  • Sonstige Ihnen vorliegende Unterlagen: Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich, Sozialplan, Änderungsvereinbarungen, Abmahnungen, Schreiben Ihres Arbeitgebers, Widerspruch des Betriebsrats, ...

 

Gern können Sie uns die genannten Unterlagen auch bereits vor dem Besprechungstermin per E-Mail, Fax oder Post einreichen. Dies gibt uns die Gelegenheit, Ihre Unterlagen bereits vorab intensiv zu prüfen.

 

 

Weitere Informationen zum Thema Kündigung finden Sie in unserem Arbeitsrecht Ratgeber.

Wichtige Fallgruppen zur Kündigung finden Sie hier.

Kontakt

Rechtsanwalt Kluge