Personenbedingte Kündigung

Eine personenbedingte Kündigung setzt voraus, dass der Arbeitnehmer die von ihm geschuldete Arbeitsleistung vollständig oder teilweise nicht erbringen kann, weil er die dazu nötige Fähigkeit oder Eignung verloren hat. Die Gründe für die Kündigung liegen in der Person des Arbeitnehmers, in seinen persönlichen Verhältnissen oder Eigenschaften.

Beispiele für derartige Gründe können sein:
  • Krankheit
  • fehlende Berufsausübungserlaubnis
  • Verlust der Fahrerlaubnis
  • Gewissenskonflikte

  • Ein Verschulden des Arbeitnehmers ist für eine wirksame personenbedingte Kündigung nicht erforderlich. Auch einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht.

    Der Arbeitgeber ist im Falle der personenbedingten Kündigung aber in besonderem Maße dazu verpflichtet, jede mögliche zumutbare und geeignete Maßnahme zu ergreifen, die eine Kündigung vermeiden kann.

    Der häufigste Fall der personenbedingten Kündigung ist in der Praxis die krankheitsbedingte Kündigung.