Anfechtung einer Betriebsratswahl

Als Fachanwälte für Arbeitsrecht vertreten wir Arbeitnehmer, Betriebsräte und Arbeitgeber in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren, in denen es um die Anfechtung einer Betriebsratswahl geht.

Wie sind die Erfolgsaussichten bei der Anfrechtung einer Betriebsratswahl?

Bei der Durchführung einer Betriebsratswahl sind eine Vielzahl von Vorschriften zu beachten. Dies führt dazu, dass bei nahezu jeder Betriebsratswahl Fehler gemacht werden. Wird bei einer Betriebsratswahl gegen wesentliche Wahlvorschriften verstoßen, besteht die Möglichkeit, die Wahl anzufechten.

Was kann mit einer Anfechtung der Betriebsratswahl erreicht werden?

Mit der Anfechtung der Betriebsratswahl kann erreicht werden, dass diese von einem Arbeitsgericht für unwirksam erklärt wird. Folge ist, dass in diesem Fall grundsätzlich eine neue Betriebsratswahl durchzuführen ist. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Anfechtung der Wahl auf einzelne Betriebsratsmitglieder zu beschränken.

Wer kann die Betriebsratswahl anfechten?

Eine Betriebsratswahl kann nur von Anfechtungsberechtigten angefochten werden.

Zur Wahlanfechtung berechtigt sind alternativ:

  • eine Gruppe von mindestens 3 wahlberechtigten Arbeitnehmern
  • der Arbeitgeber
  • eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft

Ein Arbeitnehmer allein kann eine Betriebsratswahl also nicht anfechten, er muss mindestens zwei weitere Mitstreiter finden.

Was setzt eine erfolgreiche Wahlanfechtung voraus?

Damit das Arbeitsgericht eine Betriebsratswahl für unwirksam erklärt, muss bei der Durchführung der Wahl gegen wesentliche Wahlvorschriften verstoßen worden sein.
Beispiele:

  • Zulassung von Nichtwahlberechtigten zur Wahl oder Nichtzulassung von Wahlberechtigten
  • nicht ordnungsgemäße Zusammensetzung des Wahlvorstandes
  • ausländischen Arbeitnehmern, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, sind nicht in geeigneter Weise über das Wahlverfahren unterrichtet worden
  • falsche Angabe der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen
  • nicht ordnungsgemäße Bekanntgabe des Wahlausschreibens
  • Streichung von Wahlkandidaten von der Vorschlagsliste durch einige Unterzeichner
  • unterschiedliche Stimmzettel
  • nicht ordnungsgemäße Versiegelung der Wahlurne
  • Fehlende öffentliche Bekanntgabe von Ort und Zeitpunkt der Stimmauszählung

Weitere Voraussetzung für eine erfolgreiche Wahlanfechtung ist, dass es zumindest im Bereich des Möglichen liegt, dass das Wahlergebnis ohne den Verstoß anders ausgesehen haben könnte.

Wie lange kann eine Betriebsratswahl angefochten werden?

Für die Wahlanfechtung gilt eine Frist von 2 Wochen. Die Frist beginnt am Tag der Bekanntgabe des Wahlergebnisses, das heißt an dem Tag, an dem der Wahlvorstand die Namen der gewählten Betriebsratsmitglieder durch einen Aushang veröffentlicht hat.

Wer trägt die Kosten der Wahlanfechtung?

Die Kosten der Anfechtung einer Betriebsratswahl hat der Arbeitgeber zu tragen. Dies gilt auch für die Anwaltskosten derjenigen, die die Wahl anfechten (z.B. der oben erwähnten Gruppe von 3 Arbeitnehmern).

Die Pflicht des Arbeitgebers, die Kosten der Wahlanfechtung zu tragen, kann aber dann entfallen, wenn die Anfechtung aussichtslos erscheint oder mutwillig erfolgt.

Beispiele für Ergebnisse unserer Arbeit

Wir haben beispielswiese in den folgenden Fällen erfolgreich Betriebsratswahlen angefochten:

In dem folgenden Fall haben wir einen Betriebsrat erfolgreich gegen eine Wahlanfechtung verteidigt:

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