Sonderkündigungsschutz

Bestimmte Arbeitnehmer genießen neben dem „Basiskündigungsschutz“ und dem allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) einen besonderen Kündigungsschutz (Sonderkündigungsschutz). Dabei handelt es sich um Arbeitnehmer, die der Gesetzgeber aus bestimmten Gründen als besonders schutzbedürftig ansieht.

Die wichtigsten Arbeitnehmergruppen, die Sonderkündigungsschutz genießen, ergeben sich aus der folgenden Übersicht:

ArbeitnehmergruppeZeitraum des SchutzesVorschriften
Arbeitnehmer inPflegezeitab Ankündigung bis Beendigung der Pflegezeit§ 5 Pflegezeitgesetz
Auszubildendenach der Probezeit§ 22 BBiG
BetriebsratsmitgliederAmtszeit + 1 Jahr§ 15 KSchG, § 103 BetrVG
Eltern in Elternzeitab Verlangen der Elternzeit§ 18 BEEG
Mitglieder der Jugend-u. Auszubildenden-vertretungAmtszeit + 1 Jahr§ 15 KSchG, § 103 BetrVG
PersonalratsmitgliederAmtszeit + 1 Jahrnach dem Bundes- u. den Landespersonal-vertretungsgesetzen
Schwangere und Mütterab der Befruchtung bis 4 Monate nach Entbindung§ 9 MuSchG
Schwerbehinderteab Behinderung / Eingang des Gleichstellungsantrags§§ 85 ff. SGB IX
Schwerbehinderten- VertrauensleuteAmtszeit + 1 Jahr§ 96 Abs. 3 SGB IX, § 103 BetrVG
Wahlbewerber u.Mitglieder des

Wahlvorstands

ab Aufstellung des Wahlvorschlags bis 6 Monate nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses§ 15 KSchG
Wehr- u.Zivildienstleistendeab Zustellung des Einberufungsbescheides bis Beendigung des Dienstes§ 2 Arbeitsplatz- schutzgesetz, § 78 Abs. 1 ZDG

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