Kündigungsschutz – Ablauf des Mandats

Die Bearbeitung eines Kündigungsschutzmandats vollzieht sich bei uns in der Regel in den folgenden Schritten:

1. Gemeinsame Aufarbeitung des Kündigungssachverhalts

Eine gründliche Aufarbeitung des Sachverhalts ist die wesentliche Voraussetzung, um die Wirksamkeit einer Kündigung beurteilen und damit die Erfolgsaussichten eines Kündigungsschutzprozesses bzw. von Verhandlungen über eine Abfindung einschätzen zu können. Ganz am Anfang eines Kündigungsschutzmandats steht deshalb die Zusammenstellung sämtlicher Informationen, die für die Beurteilung der Wirksamkeit der Kündigung von Bedeutung sein können. Zu diesem Zweck ist die Vereinbarung eines Besprechungstermins sinnvoll. Die Besprechung kann auf Wunsch auch telefonisch erfolgen.

2. Stellungnahme zur Wirksamkeit der Kündigung

Nach der Erarbeitung des Sachverhalts erläutern wir Ihnen, ob die von Ihrem Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung als wirksam anzusehen ist oder nicht. Zugleich geben wir Ihnen eine Einschätzung bezüglich der Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage.

3. Beratung über die verschiedenen Vorgehensmöglichkeiten

Im Anschluss an unsere Einschätzung zur Rechtmäßigkeit der Kündigung beraten wir Sie über die verschiedenen Möglichkeiten eines Vorgehens gegen die Kündigung sowie über die unterschiedlichen Ziele, die von Ihnen bei einem Vorgehen gegen die Kündigung verfolgt werden können.

4. Aufklärung über ggf. anfallende Kosten

Anschließend klären wir Sie über die ggf. entstehenden Kosten (Rechtsanwalts- und ggf. Gerichtskosten) auf. Die Höhe der Rechtsanwaltskosten ist gesetzlich festgelegt im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Auf Wunsch erhalten Sie einen Ausdruck über die in Ihrem konkreten Fall anfallenden Rechtsanwaltskosten.

Außerdem werden wir klären, ob Sie ggf. einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben.

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, stellt das Kostenrisiko für Sie grundsätzlich kein Problem dar. Bei einer Kündigung übernimmt die Rechtsschutzversicherung in der Regel sämtliche anfallenden Kosten.

5. Erarbeitung einer Strategie für das weitere Vorgehen

Nach der Aufklärung über das Kostenrisiko steht die Entscheidung darüber an, ob Sie überhaupt gegen die Kündigung vorgehen wollen oder nicht.

Haben Sie sich zu einem Vorgehen gegen die Kündigung entschieden, muss von Ihnen die weitere Entscheidung getroffen werden, ob Sie in erster Linie den Erhalt Ihres Arbeitsplatzes anstreben oder lieber gegen Zahlung einer Abfindung aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden wollen. Ist diese Entscheidung vom Grundsatz her gefallen, legen wir im Anschluss gemeinsam eine Strategie fest, um das von Ihnen gewünschte Ziel zu erreichen.

6. Erhebung der Kündigungsschutzklage bzw. Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber

In vielen Fällen ist als nächster Schritt die Erhebung einer Kündigungsschutzklage erforderlich. Grund dafür ist, dass eine Kündigung „automatisch“ als wirksam gilt, wenn der Arbeitnehmer nicht innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage erhebt. Dies gilt auch dann, wenn die Kündigung an schweren Mängeln leidet und offensichtlich unwirksam ist.

Auf eine Kündigungsschutzklage kann nur dann verzichtet werden, wenn es gelingt, bereits vor Ablauf der 3-Wochen-Frist eine außergerichtliche Einigung mit dem Arbeitgeber zu erzielen.

Parallel zur Durchführung des Kündigungsschutzverfahrens oder stattdessen führen wir – je nach festgelegter Strategie – Vergleichsverhandlungen und/oder Verhandlungen über eine Abfindung mit Ihrem Arbeitgeber.

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