Gleichbehandlung – Antidiskriminierung

Jeder Arbeitnehmer hat unabhängig von ethnischer Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Religion, Weltanschauung, Alter und sexueller Identität grundsätzlich die gleichen Rechte.

Die Gleichbehandlung von Arbeitnehmern wird geschützt durch den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Im Fall der Ungleichbehandlung bzw. Diskriminierung können wir u.a. folgendes für Sie tun:

  • Sie über Ihre Rechte in einem Diskriminierungsfall informieren,
  • prüfen, ob und in welcher Höhe Ihnen Schadensersatzansprüche zustehen,
  • Ihnen Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie Ihre Rechte durchsetzen können,
  • Ihre Rechte außergerichtlich und vor Gericht durchsetzen,
  • eine gütliche Konfliktbeilegung anstreben.

Weitere Informationen zu den Themen Gleichbehandlung und Antidiskriminierung finden Sie in unseren Arbeitsrecht-Ratgeber.

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