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Zusatzleistungen & Sondervergütungen

Neben dem Grundgehalt erhalten Arbeitnehmer häufig noch zusätzliche Leistungen. Diese neben dem Grundgehalt gewährten Leistungen werden häufig als zusätzliche Vergütungsbestandteile, Zusatzleistungen, Sonderzahlungen oder Sonderleistungen bezeichnet.

Verfasser: Dr. Henning Kluge

Zu den zusätzlichen Vergütungsbestandteilen gehören z.B.:

  • Jahressonderzahlungen, 13. Monatsgehalt
  • Bonuszahlungen
  • Provisionen
  • Tantiemen
  • übertarifliche Zulagen
  • Gratifikationen
  • Prämien
  • Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld
  • Jubiläumszuwendungen
  • Überstundenvergütung & Zuschläge für Überstunden
  • Zuschläge für Nachtarbeit, Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit

Eine abschließende Aufzählung und eine allgemeingültige Definition sämtlicher zusätzlicher Vergütungsbestandteile ist nicht möglich. Die Praxis der Arbeitsvertragsgestaltung zeigt sich regelmäßig sehr erfinderisch, was Zusatzleistungen angeht.

Damit ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber die Zahlung einer Zusatzleistung bzw. Sondervergütung verlangen kann, muss er einen Anspruch haben, den er auf eine Anspruchsgrundlage stützen kann.

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KanzleiDr. Kluge Rechtsanwälte
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