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Abmahnung

Mit einer Abmahnung kann ein Arbeitgeber unterschiedliche Ziele verfolgen. Häufig hat der Arbeitgeber die Absicht, mit dem Ausspruch der Abmahnung eine verhaltensbedingte Kündigung vorzubereiten. Denn eine Abmahnung ist in der Regel zwingende Voraussetzung für den Ausspruch einer wirksamen verhaltensbedingten Kündigung.

Damit eine Abmahnung rechtliche Wirkung entfaltet, muss diese bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ist eine Abmahnung unwirksam, hat der Arbeitnehmer verschiedene Möglichkeiten, gegen die Abmahnung vorzugehen.

Abmahnung erhalten?

Schildern Sie uns Ihren Fall. Wir prüfen, ob die Abmahnung berechtigt ist und wie Sie darauf reagieren sollten.

Fall schildern 0511 – 94 00 06 30

Was kostet das Vorgehen gegen eine Abmahnung?

Ob sich ein Vorgehen lohnt, hängt vom Einzelfall ab – manchmal ist Abwarten die bessere Wahl. Das besprechen wir mit Ihnen, bevor Kosten entstehen.

Rechtsschutzversicherung

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten in der Regel. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie – ohne zusätzliche Gebühr. Nennen Sie uns einfach Versicherung und Nummer.

Was wir bei einer Abmahnung für Sie tun können:

Wirksamkeit der Abmahnung prüfen

Eine Abmahnung ist nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen rechtlich wirksam. Wir können für Sie prüfen, ob die von Ihrem Arbeitgeber erteilte Abmahnung wirksam ist.

Arbeitgeber zur Rücknahme auffordern

Wir können Ihren Arbeitgeber mit einem anwaltlichen Aufforderungsschreiben zur Rücknahme der Abmahnung und zur Entfernung der Abmahnung aus Ihrer Personalakte auffordern.

Beratung über Ihre Möglichkeiten

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie nach dem Erhalt einer Abmahnung reagieren können. Wir können Ihnen sagen, welche Möglichkeiten dies sind und welche Vorgehensweise in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Klage beim Arbeitsgericht

Wenn die Abmahnung nicht rechtmäßig ist, haben Sie gegen Ihren Arbeitgeber einen Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus Ihrer Personalakte. Wir können diesen Anspruch für Sie mit einer Klage beim Arbeitsgericht durchsetzen.

Diese Unterlagen benötigen wir von Ihnen

Für eine optimale Beratung und Betreuung benötigen wir von Ihnen – wenn möglich – die folgenden Unterlagen:

  • die zu prüfende Abmahnung
  • ggf. vorangegangene Abmahnungen
  • Ihren Arbeitsvertrag
  • sonstige Ihnen vorliegende Unterlagen: Schreiben Ihres Arbeitgebers, Arbeitsanweisungen, …

Gern können Sie uns die genannten Unterlagen auch bereits vor dem Besprechungstermin per E-Mail, Fax oder Post einreichen. Dies gibt uns die Gelegenheit, Ihre Unterlagen bereits vorab intensiv zu prüfen.

Beispiele für Ergebnisse unserer Arbeit

Hier finden Sie beispielhaft einige Ergebnisse unserer Arbeit:

Ihre Vorteile bei uns

Kostenlose Korrespondenz und Abrechnung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung

Wir fragen für Sie kostenlos bei Ihrer Rechtsschutzversicherung nach, ob diese in Ihrem Fall die Kosten übernimmt. Auch für die weitere Korrespondenz mit Ihrer Versicherung berechnen wir nichts.

Spezialisiert auf Arbeitsrecht

Arbeitsrecht ist ein sehr spezielles Rechtsgebiet, in dem es viele Besonderheiten zu beachten gibt. Wir sind auf das Arbeitsrecht spezialisiert und bearbeiten fast ausschließlich arbeitsrechtliche Fälle.

Sehen Sie sich hier einige Ergebnisse unserer Arbeit an.

Kostentransparenz

Vor einer Beauftragung erläutern wir Ihnen die voraussichtlich entstehenden Gebühren im Einzelnen. Abgerechnet wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer Vergütungsvereinbarung.

Langjährige Erfahrung im Arbeitsrecht

Machen Sie sich unsere langjährige Erfahrung zunutze. Wir bearbeiten seit vielen Jahren mehrere hundert arbeitsrechtliche Fälle pro Jahr und kennen die verschiedenen Taktiken und Strategien der Arbeitgeber.

Sehen Sie sich hier eine Auswahl an Arbeitgebern an, mit denen wir es bereits zu tun hatten.

Schneller Termin für eine Erstberatung

Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten ist oft Eile geboten, weil häufig sehr kurze Fristen laufen. Bei uns bekommen Sie deshalb schnell einen Termin zur Erstberatung, in der Regel innerhalb von 1 bis 2 Werktagen.

Können wir Ihnen helfen?

Wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen. Telefonzeiten: Montag – Donnerstag 9 – 17 Uhr, Freitag 9 – 14 Uhr.

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