Arbeitsrecht für Betriebsräte / Betriebsverfassungsrecht

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit als Fachanwälte für Arbeitsrecht liegt in der Beratung und Vertretung von Betriebsräten und Betriebsratsmitgliedern.

Wir beraten und vertreten Betriebsräte in allen betriebsverfassungsrechtlichen und individualarbeitsrechtlichen Fragestellungen, z.B. bei der Durchsetzung von Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechten und beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen.

Wir beraten und vertreten Betriebsratsgremien und Betriebsratsmitglieder

  • außergerichtlich,
  • als Sachverständige nach § 80 Abs. 3 BetrVG,
  • als Berater nach § 111 Satz 2 BetrVG,
  • in gerichtlichen Verfahren vor den Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht sowie
  • in der Einigungsstelle.

Im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren sind wir z.B. in folgenden Bereichen tätig:

Rechtsanwaltskosten, die durch die Verfolgung oder Verteidigung von Rechten des Betriebsrats entstehen, sind grundsätzlich vom Arbeitgeber zu tragen.

Darüber hinaus veranstalten wir Seminare & Schulungen für Betriebsräte sowohl inhouse in Ihrem Betrieb vor Ort als auch über das Internet als Webinare und unterstützen Arbeitnehmer bei der Gründung eines Betriebsrats.

Was wir für Betriebsräte tun können:

Ihre Vorteile bei uns

Beispiele für Ergebnisse unserer Arbeit für Betriebsräte

Hier finden Sie beispielhaft einige Ergebnisse unserer Arbeit für Betriebsräte:

Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Einigungsstelle

Personelle Einzelmaßnahmen

Auskunfts- und Informationsrechte des Betriebsrats

Anfechtung von Betriebsratswahlen

Wir haben beispielswiese in den folgenden Fällen erfolgreich Betriebsratswahlen angefochten:

In dem folgenden Fall haben wir einen Betriebsrat erfolgreich gegen eine Wahlanfechtung verteidigt:

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    Selbstverständlich behandeln wir Ihre Anfrage streng vertraulich. Hier finden Sie unsere Hinweise zum Datenschutz.

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