Arbeitsrecht für Betriebsräte
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit als Fachanwälte für Arbeitsrecht liegt in der Beratung und Vertretung von Betriebsräten und Betriebsratsmitgliedern.
Wir beraten und vertreten Betriebsräte in allen betriebsverfassungsrechtlichen und individualarbeitsrechtlichen Fragestellungen, z.B. bei der Durchsetzung von Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechten und beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen.
Wir beraten und vertreten Betriebsratsgremien und Betriebsratsmitglieder
- außergerichtlich,
- als Sachverständige nach § 80 Abs. 3 BetrVG,
- als Berater nach § 111 Satz 2 BetrVG,
- in gerichtlichen Verfahren vor den Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht sowie
- in der Einigungsstelle.
Im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren sind wir z.B. in folgenden Bereichen tätig:
- Geltendmachung von Mitbestimmungsrechten und sonstigen Beteiligungsrechten (z.B. nach § 87 BetrVG)
- Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen bei Missachtung von Beteiligungsrechten den BR (ggf. durch einstweilige Verfügung)
- Durchsetzung von Betriebsvereinbarungen
- Geltendmachung von Beteiligungsrechten bei Einstellung, Eingruppierung und Versetzungen (§ 99 ff. BetrVG)
- Zustimmungsersetzungsverfahren (z.B. nach § 99 und § 103 BetrVG)
- Geltendmachung von Unterrichtungs- und Auskunftsansprüchen
- Anfechtung von Einigungsstellensprüchen
- Anfechtung von Betriebsratswahlen
Darüber hinaus veranstalten wir Seminare & Schulungen für Betriebsräte sowohl inhouse in Ihrem Betrieb vor Ort als auch in verschiedenen Städten deutschlandweit.
Rechtsanwaltskosten, die durch die Verfolgung oder Verteidigung von Rechten des Betriebsrats enstehen, sind grundsätzlich vom Arbeitgeber zu tragen.
Was wir für Betriebsräte tun können:
Hier finden Sie Informationen für Betriebsräte:
- Betriebsrat: Anspruch auf Seminare und Schulungen
- Betriebsrat: Aufgaben
- Betriebsrat: Rechte
- Betriebsrat: Mitbestimmungsrechte – Mitbestimmung
- Die Betriebsratssitzung
- Der Betriebsratsbeschluss
- Betriebsräte: Freistellung von der Arbeit
- Der Betriebsratsvorsitzende
- Die Betriebsversammlung
- Kündigungsschutz für Betriebsräte
- Weitere Infos für Betriebsräte …
Ihre Vorteile bei uns
Beispiele für Ergebnisse unserer Arbeit für Betriebsräte
Hier finden Sie beispielhaft einige Ergebnisse unserer Arbeit für Betriebsräte:
Mitbestimmungsrechte
- Gerichtlicher Vergleich wegen Einführung einer neuen ERP-Software (Stichworte: Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten, Technische Überwachungseinrichtung, Unterlassungsanspruch)
- Arbeitsgerichtlicher Beschluss wegen Verstoßes des Arbeitgebers gegen eine Betriebsvereinbarung zur Videoüberwachung (Stichworte: Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten, Technische Überwachungseinrichtung, Unterlassungsanspruch)
- Beispiel für eine für einen Betriebsrat erwirkte einstweilige Verfügung gegen den Arbeitgeber (Stichworte: Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten, Urlaub, Unterlassungsanspruch)
- Beispiel für die erfolgreiche Durchsetzung eines Anspruchs des Betriebsrats auf Unterlassung der Streichung von Sondervergütungen/Zuschlägen (Stichworte: Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten, betriebliche Lohngestaltung, Zuschläge, Unterlassungsanspruch)
- Beispiel für einen Vergleich im Beschlussverfahren (Stichworte: Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten, Arbeitszeit, Unterlassungsanspruch)
- Beispiel für einen erfolgreichen Zwangsvollstreckungsantrag gegen den Arbeitgeber (Stichworte: Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten, Arbeitszeit)
- Beispiel für die erfolgreiche gerichtliche Feststellung der Unwirksamkeit einer Regelung in einer Betriebsvereinbarung
Einigungsstelle
- Beispiel für ein arbeitsgerichtliches Verfahren zur Errichtung einer Einigungsstelle (Bestellung des Einigungsstellenvorsitzenden und Festlegung der Anzahl der Beisitzer)
- Einigungsstelle zur Arbeitszeit und Dienstplangestaltung, Abschluss einer Betriebsvereinbarung im Einigungsstellenverfahren
- Einigungsstelle zur betrieblichen Lohngestaltung, Protokoll der ersten Sitzung
- Beschluss einer Einigungsstelle zu ihrer Zuständigkeit (Einigungsstelle zur betrieblichen Lohngestaltung)
- Beispiel für die Einsetzung einer Einigungsstelle durch einen gerichtlichen Vergleich (Einigungsstelle zum Regelungsgegenstand Mobbing usw.)
- Weiteres Beispiel für die Einsetzung einer Einigungsstelle durch einen gerichtlichen Vergleich (Einigungsstelle zum Informations- und Einsichtsrecht des Wirtschaftsausschusses)
- Beispiel für die Einsetzung einer Einigungsstelle durch das Arbeitsgericht (Einigungsstelle zur betrieblichen Lohngestaltung)
- Beispiel für die Entscheidung eines Arbeitsgerichts über die Zuständigkeit einer Einigungsstelle
Personelle Einzelmaßnahmen
- Beschluss des Arbeitsgerichts: Abweisung eines Antrags des Arbeitgebers auf Ersetzung der vom Betriebsrat verweigerten Zustimmung zu einer Einstellung
- Beschluss des Landesarbeitsgerichts: (Vorliegen einer Versetzung, Zurückweisung des Antrags des Arbeitgebers auf Ersetzung der vom Betriebsrat verweigerten Zustimmung)
- Beschluss des Arbeitsgerichts: Abweisung eines Antrags des Arbeitgebers auf Ersetzung der vom Betriebsrat verweigerten Zustimmung zu einer Versetzung
Auskunfts- und Informationsrechte
- Gerichtlicher Vergleich mit der Verpflichtung des Arbeitgebers, dem Betriebsrat die Stände der Mehrarbeitszeitkonten mitzuteilen
- Beispiel für die erfolgreiche Durchsetzung eines Auskunftsanspruchs des Betriebsrats gegen den Arbeitgeber (Auskunft über Arbeitszeit, Anspruch auf Vorlage der Verträge der freien Mitarbeiter)
- Weiteres Beispiel für einen gerichtlichen Vergleich im Beschlussverfahren (Auskunft über Arbeitszeitkonten)
Anfechtung fehlerhafter Betriebsratswahlen
- Beispiel für die erfolgreiche Anfechtung einer Betriebsratswahl (Arbeitsgericht Hamburg)
- Anfechtung einer Betriebsratswahl (Arbeitsgericht Hannover, Einigung im Gütetermin)
- Weiteres Beispiel für die erfolgreiche Anfechtung einer Betriebsratswahl (Arbeitsgericht Braunschweig)
- Weiteres Beispiel für die erfolgreiche Anfechtung einer Betriebsratswahl (Arbeitsgericht Hannover); 2. Instanz (Landesarbeitsgericht Niedersachsen)
- Weiteres Beispiel für die erfolgreiche Anfechtung einer Betriebsratswahl (Hessisches Landesarbeitsgericht, Mandat von uns nach Abschluss der 1. Instanz übernommen)
Für einzelne Betriebsratsmitglieder
- Zurückweisung eines Antrags des Betriebsrats auf Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds wegen grober Pflichtverletzung (2. Instanz, Landesarbeitsgericht)
- Beispiel für einen erfolgreichen Antrag eines Betriebsratsmitglieds gegen den Betriebsrat (Stichworte: Störung der Betriebsratstätigkeit, einstweilige Verfügung)
- Beispiel für einen gerichtlichen Vergleich mit Abfindung nach der Ablehnung der Übernahme eines JAV-Mitglieds in ein Arbeitsverhältnis (vgl. § 78a BetrVG)
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