Unsere Schwerpunkte im Arbeitsrecht
Haben Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung bekommen? Dann können wir für Sie den Fortbestand Ihres Arbeitsverhältnisses durchsetze oder eine Abfindung aushandeln.
Sie wollen Ihren Arbeitsplatz gegen Zahlung einer Abfindung aufgeben? Wir beraten Sie über Ihre Möglichkeiten und können für Sie eine Abfindung aushandeln.
Sie wollen Ihr Arbeitsverhältnis einvernehmlich beenden? Wir beraten und unterstützen Sie, wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag schließen wollen.
Befinden Sie sich in einem befristeten Arbeitsverhältnis? Wir können die Wirksamkeit der Befristung Ihres Arbeitsvertrages prüfen und Ihnen im Falle der Unwirksamkeit zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis verhelfen.
Ihr Arbeitgeber schuldet Ihnen Geld? Wir können Ihre Zahlungsansprüche für Sie durchsetzen. Außergerichtlich und notfalls auch mit gerichtlicher Hilfe.
Hat Ihnen Ihr Arbeitgeber eine Abmahnung erteilt? Dann können wir für Sie prüfen, ob die Abmahnung berechtigt war und die Entfernung der Abmahnung aus Ihrer Personalakte durchsetzen.
Wir beraten und vertreten Betriebsräte und Betriebsratsmitglieder in allen arbeitsrechtlichen Fragen, z.B. bei der Durchsetzung von Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechten oder in Verhandlungen vor der Einigungsstelle.
Wir beraten und vertreten Angestellte im öffentlichen Dienst. Mit den arbeitsrechtlichen Besonderheiten des öffentlichend Dienstes sind wir bestens vertraut.
Als Fachanwälte für Arbeitsrecht könnnen wir Sie auch in allen sonstigen Teilbereichen des Arbeitsrechts unterstützen (z.B. bei Arbeitszeugnis, Versetzung, Urlaub).