Zum Inhalt springen
Startseite / Über uns / Arbeitsgerichte

Vor diesen Arbeitsgerichten waren wir tätig

Arbeitsrechtliche Streitigkeiten werden vor den Arbeitsgerichten geführt — nicht vor den ordentlichen Gerichten. Der Rechtsweg umfasst drei Instanzen.

Wir verfügen über eine langjährige Erfahrung in der Führung von arbeitsgerichtlichen Prozessen und vertreten Sie vor allen Arbeitsgerichten in Deutschland, vor den Landesarbeitsgerichten und vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

51 Arbeitsgerichte

Vor diesen Arbeitsgerichten haben wir Rechtsstreitigkeiten mit arbeitsrechtlichem Streitgegenstand geführt.

  • Arbeitsgericht Bautzen
  • Arbeitsgericht Bielefeld
  • Arbeitsgericht Bocholt
  • Arbeitsgericht Bochum
  • Arbeitsgericht Bonn
  • Arbeitsgericht Braunschweig
  • Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven
  • Arbeitsgericht Celle
  • Arbeitsgericht Darmstadt
  • Arbeitsgericht Detmold
  • Arbeitsgericht Dortmund
  • Arbeitsgericht Dresden
  • Arbeitsgericht Düsseldorf
  • Arbeitsgericht Emden
  • Arbeitsgericht Elmshorn
  • Arbeitsgericht Erfurt
  • Arbeitsgericht Essen
  • Arbeitsgericht Freiburg
  • Arbeitsgericht Gießen
  • Arbeitsgericht Göttingen
  • Arbeitsgericht Hamburg
  • Arbeitsgericht Hameln
  • Arbeitsgericht Hamm
  • Arbeitsgericht Hannover
  • Arbeitsgericht Hildesheim
  • Arbeitsgericht Kassel
  • Arbeitsgericht Kiel
  • Arbeitsgericht Köln
  • Arbeitsgericht Krefeld
  • Arbeitsgericht Lingen
  • Arbeitsgericht Lübeck
  • Arbeitsgericht Lüneburg
  • Arbeitsgericht Magdeburg
  • Arbeitsgericht Minden
  • Arbeitsgericht München
  • Arbeitsgericht Neubrandenburg
  • Arbeitsgericht Neumünster
  • Arbeitsgericht Nienburg
  • Arbeitsgericht Oldenburg
  • Arbeitsgericht Paderborn
  • Arbeitsgericht Pforzheim
  • Arbeitsgericht Rostock
  • Arbeitsgericht Saarbrücken
  • Arbeitsgericht Stendal
  • Arbeitsgericht Stralsund
  • Arbeitsgericht Stuttgart
  • Arbeitsgericht Suhl
  • Arbeitsgericht Verden
  • Arbeitsgericht Wesel
  • Arbeitsgericht Wiesbaden
  • Arbeitsgericht Würzburg

10 Landesarbeitsgerichte

In der Berufungsinstanz waren wir vor den folgenden Landesarbeitsgerichten tätig.

  • Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg
  • Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
  • Landesarbeitsgericht Düsseldorf
  • Landesarbeitsgericht Frankfurt a.M. (Hessisches Landesarbeitsgericht)
  • Landesarbeitsgericht Hamburg
  • Landesarbeitsgericht Hamm
  • Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern
  • Landesarbeitsgericht Niedersachsen
  • Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt
  • Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein

Bundesgerichte

Darüber hinaus haben wir Mandanten vor den folgenden Gerichten vertreten.

  • Bundesarbeitsgericht
  • Bundesverfassungsgericht

Der Instanzenzug

Arbeitsrechtliche Streitigkeiten werden vor eigenen Gerichten verhandelt, nicht vor den Amts- und Landgerichten. Der Rechtsweg umfasst drei Instanzen: Wer mit einer Entscheidung nicht einverstanden ist, kann sie von der nächsthöheren Instanz überprüfen lassen.

1

Arbeitsgericht

Erste Instanz. Zuständig ist in der Regel das Arbeitsgericht am Sitz des Betriebes oder am Ort, an dem Sie gewöhnlich arbeiten. Verhandelt wird zunächst in einem Gütetermin, in dem oft bereits eine Einigung erzielt wird.

2

Landesarbeitsgericht

Berufungsinstanz. Für Niedersachsen ist das Landesarbeitsgericht Niedersachsen in Hannover zuständig. Vor dem Landesarbeitsgericht besteht Anwaltszwang.

3

Bundesarbeitsgericht

Revisionsinstanz mit Sitz in Erfurt. Es entscheidet über Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung. Wir haben unsere Mandanten dort bereits mehrfach erfolgreich vertreten.