Zahlungsansprüche, Lohn & Gehalt

Ein Arbeitnehmer hat gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf Zahlung von Arbeitsentgelt (Lohn, Gehalt) als Gegenleistung für seine Arbeitsleistung. Diese Zahlungspflicht hat der Arbeitgeber pünktlich zum jeweiligen Fälligkeitstermin zu erfüllen.

Neben dem Grundgehalt erhalten Arbeitnehmer oft auch zusätzliche Lohn- oder Gehaltsbestandteile. Dazu gehören z.B.:

  • Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld
  • Jahressonderzahlungen, 13. Monatsgehalt
  • variable Vergütungsbestandteile wie Provisionen, Bonuszahlungen und Tantiemen
  • Zulagen und Zuschläge
  • Gratifikationen
  • Jubiläumszuwendungen
  • Überstundenvergütung
  • usw.

Wenn ein Arbeitgeber seiner Pflicht zurrechtzeitigen Zahlung des Arbeitsentgelts nicht nachkommt, hat der Arbeitnehmer verschiedene Möglichkeiten, darauf zu reagieren. Er kann – je nach den Umständen des Falles –

  • den Arbeitgeber schriftlich oder mündlich zur Zahlung auffordern und eine Frist zur Zahlung setzen,
  • den Arbeitgeber abmahnen,
  • die Arbeitsleistung verweigern,
  • Zinsen verlangen,
  • Schadensersatz verlangen,
  • eine Klage auf Zahlung erheben,
  • Arbeitslosengeld beantragen,
  • das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen und Schadensersatz fordern.

Was wir für Sie tun können:

Für eine optimale Beratung und Betreuung benötigen wir von Ihnen – wenn möglich – die folgenden Unterlagen:

  • Ihren Arbeitsvertrag
  • ggf. sonstige Unterlagen, aus denen Sie Ihre Ansprüche herleiten: z.B. Änderungsvereinbarungen, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Schreiben Ihres Arbeitgebers, usw.

Gern können Sie uns die genannten Unterlagen auch bereits vor dem Besprechungstermin per E-Mail, Fax oder Post einreichen. Dies gibt uns die Gelegenheit, Ihre Unterlagen bereits vorab intensiv zu prüfen.

Hier finden Sie beispielhaft einige Ergebnisse unserer Arbeit:

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