Aufhebungsvertrag

Wenn ein Arbeitgeber und ein Arbeitnehmer ihr Arbeitsverhältnis gemeinsam und einvernehmlich beenden wollen, geschieht dies in der Regel durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrages. In einem Aufhebungsvertrag vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Ende des Arbeitsverhältnisses und legen den genauen Zeitpunkt des Vertragsendes fest.

Zusätzlich zu dem Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden in einem Aufhebungsvertrag aber häufig auch noch viele weitere Punkte geregelt. Dazu gehören z.B.:

  • Zahlung einer Abfindung als Enschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes
  • Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit bis zum Vertragsende
  • Arbeitszeugnis mit guter oder sehr guter Note
  • Regelung offener Vergütungsansprüche (z.B. variable Vergütung, Bonuszahlungen)

Da ein Arbeitsverhältnis mit der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages grundsätzlich wirksam und endgültig beendet wird und ein Arbeitnehmer damit eine sehr starke Rechtsposition aufgibt, sollten der Abschluss eines Aufhebungsvertrages und dessen Inhalte immer sehr gut überlegt sein. Arbeitnehmer sollten auch immer bedenken, dass der Abschluss eines Aufhebungsvertrages zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen kann.

Weiteren Informationen zum Thema Aufhebungsvertrag finden Sie hier.

Was wir beim Thema Aufhebungsvertrag für Sie tun können:

Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag abschließen wollen oder wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber bereits einen Aufhebungsvertrag angeboten hat, können wir unter anderem folgendes für Sie tun:

Wenn Sie bereits einen Aufhebungsvertrag unterschreiben haben, können wir unter anderem folgendes für Sie tun:

Für eine optimale Beratung und Betreuung benötigen wir von Ihnen – wenn möglich – die folgenden Unterlagen:

  • Ihren Arbeitsvertrag
  • Ihre letzten 3 Gehaltsabrechnungen (falls vorhanden)
  • Sonstige Ihnen vorliegende Unterlagen: z.B. Kündigungsschreiben, Änderungsvereinbarungen, Abmahnungen, Aufhebungsvertrag, Schreiben Ihres Arbeitgebers, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, usw.

Gern können Sie uns die genannten Unterlagen auch bereits vor dem Besprechungstermin per E-Mail, Fax oder Post einreichen. Dies gibt uns die Gelegenheit, Ihre Unterlagen bereits vorab intensiv zu prüfen.

Hier finden Sie beispielhaft einige Ergebnisse unserer Arbeit:

Weiteren Informationen zum Thema Aufhebungsvertrag finden Sie hier.

Weitere Informationen zum Thema Abfindung finden Sie hier.

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