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Aufhebungsvertrag

Wenn ein Arbeitgeber und ein Arbeitnehmer ihr Arbeitsverhältnis gemeinsam und einvernehmlich beenden wollen, geschieht dies in der Regel durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrages. In einem Aufhebungsvertrag vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Ende des Arbeitsverhältnisses und legen den genauen Zeitpunkt des Vertragsendes fest.

Zusätzlich zu dem Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden in einem Aufhebungsvertrag aber häufig auch noch viele weitere Punkte geregelt. Dazu gehören z.B.:

  • Zahlung einer Abfindung als Enschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes
  • Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit bis zum Vertragsende
  • Arbeitszeugnis mit guter oder sehr guter Note
  • Regelung offener Vergütungsansprüche (z.B. variable Vergütung, Bonuszahlungen)

Weitere Informationen zum Thema Aufhebungsvertrag finden Sie in unserem Arbeitsrecht-Ratgeber.

Wichtig

Mit der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages wird das Arbeitsverhältnis grundsätzlich wirksam und endgültig beendet. Sie geben damit eine sehr starke Rechtsposition auf – Abschluss und Inhalt sollten deshalb immer gut überlegt sein. Bedenken Sie außerdem, dass ein Aufhebungsvertrag zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen kann.

Was jetzt zu tun ist

Drei Dinge, bevor Sie unterschreiben. Die Prüfung, ob der Vertrag für Sie tragfähig ist, dauert meist nicht lange.

1

Nicht unter Druck unterschreiben

Sie müssen nicht sofort entscheiden. Ein Aufhebungsvertrag ist nach der Unterschrift regelmäßig nicht mehr widerrufbar.

2

Sperrzeit klären

Wer einen Aufhebungsvertrag schließt, riskiert eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen beim Arbeitslosengeld. Ob sie droht, hängt vom Einzelfall ab.

3

Entwurf und Unterlagen bereitlegen

Der Vertragsentwurf, Ihr Arbeitsvertrag und die letzten Abrechnungen genügen für eine erste Einschätzung.

Fragen zum Aufhebungsvertrag?

Ob Ihnen ein Entwurf vorliegt, Sie selbst eine Aufhebung anstreben oder bereits unterschrieben haben: Schildern Sie uns Ihren Fall, wir prüfen Ihre Möglichkeiten.

Fall schildern 0511 – 94 00 06 30

Was kostet die Prüfung eines Aufhebungsvertrags?

Die Prüfung eines Vertragsentwurfs ist überschaubar und wird vorher besprochen. Was auf Sie zukommt, sagen wir Ihnen im Voraus, nicht hinterher.

Rechtsschutzversicherung

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten in der Regel. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie – ohne zusätzliche Gebühr. Nennen Sie uns einfach Versicherung und Nummer.

Was wir beim Thema Aufhebungsvertrag für Sie tun können:

Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag abschließen wollen oder wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber bereits einen Aufhebungsvertrag angeboten hat, können wir unter anderem folgendes für Sie tun:

Aufhebungsvertrag aushandeln

Wir können für Sie einen Aufhebungsvertrag mit Ihrem Arbeitgeber aushandeln.

Aufhebungsvertrag formulieren

Wir können Ihnen einen auf Ihre konkrete Situation maßgeschneiderten Aufhebungsvertrag erstellen.

Entwurf eines Aufhebungsvertrags prüfen

Wenn Ihnen bereits der Entwurf eines Aufhebungsvertrags vorliegt, können wir diesen Vertragsentwurf für Sie prüfen. Wir können Ihnen die Vor- und Nachteile des Entwurfs und die sich ergebenden Rechtsfolgen erläutern.

Beratung über Folgen eines Aufhebungsvertrags

Wir können Sie über die rechtlichen Folgen des Abschlusses eines Aufhebungsvertrgs beraten. Wir können Ihnen z.B. sagen, ob für Sie beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld droht und wie sich diese gegebenenfalls vermeiden lässt.

Beratung über Inhalte eines Aufhebungsvertrages

Wir können Sie darüber beraten, welche Inhalte ein Aufhebungsvertrag haben kann und welche Regelungen ein solcher Vertrag in Ihrem konkreten Fall enthalten sollte.

Wenn Sie bereits einen Aufhebungsvertrag unterschreiben haben, können wir unter anderem folgendes für Sie tun:

Wirksamkeit des Aufhebungsvertrages prüfen

Wir können prüfen, ob der Aufhebungsvertrag wirksam und rechtsverbindlich ist.

Aufhebungsvertrag anfechten / Unwirksamkeit geltend machen

Wenn der Aufhebungsvertrag anfechtbar oder unwirksam ist, können wir die sich daraus ergebenden Rechte für Sie durchsetzen. Außergerichtlich oder mit gerichtlicher Hilfe.

Anfechtung des Aufhebungsvertrags prüfen

Wir können Ihnen sagen, ob die Möglichkeit besteht, den Aufhebungsvertrag anzufechten.

Rechte aus dem Aufhebungsvertrag durchsetzen

Wenn sich der Arbeitgeber nicht an die Regelungen des Aufhebungsvertrages hält, können wir Ihre Rechte aus dem Aufhebungsvertrag für Sie durchsetzen. Falls nötig mit Hilfe des Arbeitsgerichts.

Diese Unterlagen benötigen wir von Ihnen

Für eine optimale Beratung und Betreuung benötigen wir von Ihnen – wenn möglich – die folgenden Unterlagen:

  • Ihren Arbeitsvertrag
  • Ihre letzten 3 Gehaltsabrechnungen (falls vorhanden)
  • Sonstige Ihnen vorliegende Unterlagen: z.B. Kündigungsschreiben, Änderungsvereinbarungen, Abmahnungen, Aufhebungsvertrag, Schreiben Ihres Arbeitgebers, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, usw.

Gern können Sie uns die genannten Unterlagen auch bereits vor dem Besprechungstermin per E-Mail, Fax oder Post einreichen. Dies gibt uns die Gelegenheit, Ihre Unterlagen bereits vorab intensiv zu prüfen.

Beispiele für Ergebnisse unserer Arbeit

Hier finden Sie beispielhaft einige Ergebnisse unserer Arbeit:

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Thema Aufhebungsvertrag finden Sie in unserem Arbeitsrecht-Ratgeber.

Weitere Informationen zum Thema Abfindung finden Sie in unserem Arbeitsrecht-Ratgeber.

Ihre Vorteile bei uns

Kostenlose Korrespondenz und Abrechnung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung

Wir fragen für Sie kostenlos bei Ihrer Rechtsschutzversicherung nach, ob diese in Ihrem Fall die Kosten übernimmt. Auch für die weitere Korrespondenz mit Ihrer Versicherung berechnen wir nichts.

Spezialisiert auf Arbeitsrecht

Arbeitsrecht ist ein sehr spezielles Rechtsgebiet, in dem es viele Besonderheiten zu beachten gibt. Wir sind auf das Arbeitsrecht spezialisiert und bearbeiten fast ausschließlich arbeitsrechtliche Fälle.

Sehen Sie sich hier einige Ergebnisse unserer Arbeit an.

Kostentransparenz

Vor einer Beauftragung erläutern wir Ihnen die voraussichtlich entstehenden Gebühren im Einzelnen. Abgerechnet wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer Vergütungsvereinbarung.

Langjährige Erfahrung im Arbeitsrecht

Machen Sie sich unsere langjährige Erfahrung zunutze. Wir bearbeiten seit vielen Jahren mehrere hundert arbeitsrechtliche Fälle pro Jahr und kennen die verschiedenen Taktiken und Strategien der Arbeitgeber.

Sehen Sie sich hier eine Auswahl an Arbeitgebern an, mit denen wir es bereits zu tun hatten.

Schneller Termin für eine Erstberatung

Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten ist oft Eile geboten, weil häufig sehr kurze Fristen laufen. Bei uns bekommen Sie deshalb schnell einen Termin zur Erstberatung, in der Regel innerhalb von 1 bis 2 Werktagen.

Können wir Ihnen helfen?

Wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen. Telefonzeiten: Montag – Donnerstag 9 – 17 Uhr, Freitag 9 – 14 Uhr.

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