Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Als Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten und vertreten wir Arbeitnehmer sämtlicher Berufsgruppen in allen Fragen des Arbeitsrechts.

Zu unseren Mandanten gehören insbesondere Arbeitnehmer aus folgenden Arbeitnehmergruppen:

Zu unserem Leistungsspektrum gehört die Beratung, die außergerichtliche Interessenvertretung sowie die bundesweite Vertretung vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.

Beratung

Eine gründliche Beratung steht am Anfang eines jeden Mandatsverhältnisses. Erster Schritt ist hierbei die gemeinsame Aufarbeitung des der Problemstellung zugrunde liegenden Sachverhalts. Anschließend erläutern wir Ihnen, wie Ihr Fall rechtlich einzuordnen ist und informieren Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten. Bei der Erläuterung der Rechtslage berücksichtigen wir die aktuelle arbeitsgerichtliche Rechtsprechung. Wir geben Ihnen eine Einschätzung hinsichtlich Ihrer Chancen, Ihre Rechtsposition gegebenenfalls im Rahmen eines Gerichtsprozesses erfolgreich durchzusetzen.

Am Ende einer Beratung steht eine Darstellung und Erläuterung der verschiedenen Möglichkeiten, wie in Ihrer Sache weiter vorgegangen werden kann. Dabei erhalten Sie einen konkreten Vorschlag, wie Sie Ihr Ziel am Besten erreichen. Die Entscheidung über die weitere Vorgehensweise liegt dann jedoch allein bei Ihnen. Im Anschluss erfolgt eine umfassende Aufklärung über das zu erwartende Kostenrisiko.

Online-Beratung, Telefon-Beratung & schriftliche Beratung

In vielen Fällen ist Ihr Besuch in unseren Kanzleiräumen für die Durchführung einer Beratung nicht zwingend erforderlich. Die Beratung kann – wenn Sie dies wünschen – auch online per E-Mail, am Telefon oder schriftlich per Brief erfolgen. Die für die Beratung notwendigen Unterlagen können Sie uns per E-Mail, Fax oder Post zukommen lassen.

Außergerichtliche Vertretung

Die außergerichtliche Vertretung besteht in der Regel in der schriftlichen Geltendmachung Ihrer Rechtsposition gegenüber der Gegenseite und der sich daran anschließenden Korrespondenz. In manchen Fällen kann es aber auch angebracht sein, ein klärendes Gespräch mit der Gegenseite zu führen.

Ziel der außergerichtlichen Vertretung ist die Durchsetzung Ihrer Rechte ohne die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe. Lässt sich die Durchsetzung Ihrer Rechtsposition nicht in vollem Umfang erreichen, kann das Ziel unserer außergerichtlichen Tätigkeit auch die Herbeiführung einer gütlichen Einigung sein. Eine gütliche außergerichtliche Einigung bietet den Vorteil, dass hierdurch ggf. Kosten gespart werden können und das persönliche Verhältnis zur Gegenseite nicht in dem Maße belastet wird, wie durch einen Gerichtsprozess.

Prozessführung

Nicht immer lässt sich die Durchsetzung einer Rechtsposition auf außergerichtlichem Wege erreichen, zum Beispiel weil Ihr Gegner uneinsichtig ist oder einfach hart bleibt.

Wollen Sie an der Durchsetzung Ihrer Rechte festhalten, bleibt als letztes Mittel nur die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe. Im Arbeitsrecht ist es häufig auch so, dass allein schon zur Wahrung von Fristen ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden muss (z.B. nach einer Kündigung oder bei der Geltendmachung von Gehaltsansprüchen). Zu unseren Leistungen gehört deshalb selbstverständlich auch die gerichtliche Geltendmachung Ihrer Rechte.

Auch vor einer gerichtlichen Vertretung steht jedoch immer die sorgfältige Prüfung der Rechtslage, die Aufklärung über die Erfolgsaussichten, Chancen und Risiken sowie eine umfassende Beratung über alternative Vorgehensweisen und das Kostenrisiko.

Wir vertreten Sie bundesweit vor allen Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit, also vor allen Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten sowie vor dem Bundesarbeitsgericht.