Öffentlicher Dienst

Auch Beschäftigte im öffentlichen Dienst sind Arbeitnehmer. Für sie gelten dieselben arbeitsrechtlichen Gesetze, die auch für andere Arbeitnehmer gelten. So haben z.B. auch Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz.

Im öffentlichen Dienst gibt es aber auch Besonderheiten:

  • Für die Arbeitsverhältnisse im öffentlichen Dienst gelten die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes (z.B. TVöD Bund, TVöD VKA, TV-L, TV-BA, TV Ärzte usw.).
  • Angestellte im öffentlichen Dienst werden nicht durch Betriebsräte sondern durch Personalräte vertreten.

Aufgrund dieser Besonderheiten ergeben sich in arbeitsrechtlichen Fällen häufig Unterschiede zur Rechtslage in der Privatwirtschaft.

Was wir für Sie tun können:

Für eine optimale Beratung und Betreuung benötigen wir von Ihnen – wenn möglich – die folgenden Unterlagen:

  • Ihren Arbeitsvertrag (falls vorhanden)
  • Sonstige Ihnen vorliegende Unterlagen: Bereits geführte Korrespondenz mit dem Arbeitgeber, Änderungsvereinbarungen, Abmahnungen, …

Gern können Sie uns die genannten Unterlagen auch bereits vor dem Besprechungstermin per E-Mail, Fax oder Post einreichen. Dies gibt uns die Gelegenheit, Ihre Unterlagen bereits vorab zu prüfen.

Hier finden Sie beispielhaft einige Ergebnisse unserer Arbeit:

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