Öffentlicher Dienst
Auch Beschäftigte im öffentlichen Dienst sind Arbeitnehmer. Für sie gelten dieselben arbeitsrechtlichen Gesetze, die auch für andere Arbeitnehmer gelten. So haben z.B. auch Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz.
Im öffentlichen Dienst gibt es aber auch Besonderheiten:
- Für die Arbeitsverhältnisse im öffentlichen Dienst gelten die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes (z.B. TVöD Bund, TVöD VKA, TV-L, TV-BA, TV Ärzte usw.).
- Angestellte im öffentlichen Dienst werden nicht durch Betriebsräte sondern durch Personalräte vertreten.
Aufgrund dieser Besonderheiten ergeben sich in arbeitsrechtlichen Fällen häufig Unterschiede zur Rechtslage in der Privatwirtschaft.
Was wir für Sie tun können:
Für eine optimale Beratung und Betreuung benötigen wir von Ihnen – wenn möglich – die folgenden Unterlagen:
- Ihren Arbeitsvertrag (falls vorhanden)
- Sonstige Ihnen vorliegende Unterlagen: Bereits geführte Korrespondenz mit dem Arbeitgeber, Änderungsvereinbarungen, Abmahnungen, …
Gern können Sie uns die genannten Unterlagen auch bereits vor dem Besprechungstermin per E-Mail, Fax oder Post einreichen. Dies gibt uns die Gelegenheit, Ihre Unterlagen bereits vorab zu prüfen.
Hier finden Sie beispielhaft einige Ergebnisse unserer Arbeit:
- Beispiel für eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage im öffentlichen Dienst (Stichworte: personenbedingte Kündigung, Schwerbehinderung, leidensgerechter Arbeitsplatz)
- Beispiel für eine erfolgreiche Entfristungsklage im öffentlichen Dienst (Stichworte: Bundesagentur für Arbeit, Projektbefristung)
- Weiteres Beispiel für eine erfolgreiche Entfristungsklage im öffentlichen Dienst (Stichworte: Lehrer, Vertretungsbefristung, Projektbefristung)
- Beispiel für eine außergerichtlich gelöste Eingruppierungsstreitigkeit im öffentlichen Dienst; Anerkenntnis durch den Arbeitgeber (Stichworte: TV-L, Entgeltstufen)
- Beispiel für ein außergerichtliches Aufforderungsschreiben und ein darauf folgendes Anerkenntnis durch den Arbeitgeber (Stichworte: TV-L, Entgeltstufen)
- Beispiel für eine erfolgreiche Eingruppierungsklage (Stichworte: TV-L, Pädagogischer Mitarbeiter)
- Weiteres Beispiel für eine gewonnene Eingruppierungsklage
- Beispiel für einen gerichtlichen Vergleich in einem Eingruppierungsprozess (Stufenzuordnung)
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