Eingruppierung

Wenn auf ein Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag Anwendung findet, richtet sich die Höhe der Vergütung des Arbeitnehmers grundsätzlich danach, in welche Vergütungsgruppe bzw. Entgeltgruppe des Tarifvertrages er eingruppiert ist.

Die richtige Eingruppierung eines Arbeitnehmers in das Vergütungssystem eines Tarifvertrages ist häufig ein rechtlich sehr komplexer und schwieriger Vorgang. Es kommt deshalb nicht selten vor, dass Arbeitnehmer falsch eingruppiert werden.

Für die richtige Eingruppierung kommt es grundsätzlich nicht darauf an, welche Vergütungs- bzw. Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag angegeben ist. Diese Angabe im Arbeitsvertrag hat in der Regel keine rechtsverbindliche Bedeutung. Die richtige Eingruppierung ergibt sich vielmehr grundsätzlich aus der vom Arbeitnehmer tatsächlich ausgeübten Tätigkeit. Es ist zu prüfen, welcher Vergütungsgruppe des Tarifvertrages diese Tätigkeit zuzuordnen ist. Der Arbeitnehmer hat – unabhängig von der Angabe im Arbeitsvertrag – einen Anspruch auf Bezahlung nach der auf diese Weise gefundenen Vergütungsgruppe.

Was wir für Sie tun können:

Für eine optimale Beratung und Betreuung benötigen wir von Ihnen – wenn möglich – die folgenden Unterlagen:

  • Ihren Arbeitsvertrag
  • den Tarifvertrag (sofern nicht im Internet veröffentlicht)
  • eine Stellenbeschreibung bzw. Arbeitsplatzbeschreibung (sofern vorhanden)
  • ggf. sonstige Unterlagen wie z.B. die Ablehnung der von Ihnen begehrten Eingruppierung durch den Arbeitgeber

In Eingruppierungsfragen empfehlen wir Ihnen, die genannten Unterlagen bereits vor einem Besprechungstermin per E-Mail, Fax oder Post bei uns einzureichen. Dies gibt uns die Gelegenheit, Ihre Angelegenheit bereits vorab zu prüfen.

Hier finden Sie beispielhaft einige Ergebnisse unserer Arbeit:

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