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Eingruppierung

Viele Arbeitsverhältnisse richten sich nach einem Tarifvertrag oder einer Entgeltordnung. Die Höhe des Arbeitsentgelts hängt dann davon ab, in welche Entgeltgruppe der Arbeitnehmer eingruppiert ist. Maßgeblich für die Eingruppierung ist die Tätigkeit, die der Arbeitnehmer tatsächlich ausübt.

Weil sich Aufgaben im Laufe eines Arbeitsverhältnisses verändern, kommt es häufig vor, dass Arbeitnehmer über Jahre hinweg nach einer zu niedrigen Entgeltgruppe vergütet werden. Der Arbeitnehmer hat in diesem Fall einen Anspruch auf die Vergütung nach der zutreffenden Entgeltgruppe – und in der Regel auch auf Nachzahlung für die Vergangenheit.

Ob eine Höhergruppierung durchsetzbar ist, lässt sich nur anhand der konkret ausgeübten Tätigkeit und der einschlägigen Tätigkeitsmerkmale beurteilen. Diese Prüfung übernehmen wir für Sie.

Wichtig

Für Nachzahlungsansprüche gelten in Tarifverträgen regelmäßig Ausschlussfristen – häufig sechs Monate. Wer seine Ansprüche nicht rechtzeitig schriftlich geltend macht, verliert sie für die zurückliegende Zeit. Lassen Sie Ihre Eingruppierung deshalb frühzeitig prüfen.

Zu niedrig eingruppiert?

Schildern Sie uns Ihren Fall. Wir prüfen Ihre Eingruppierung und setzen die richtige Entgeltgruppe für Sie durch.

Fall schildern 0511 – 94 00 06 30

Was wir für Sie tun können:

Eingruppierung prüfen

Wir vergleichen Ihre tatsächlich ausgeübte Tätigkeit mit den Tätigkeitsmerkmalen des einschlägigen Tarifvertrages und sagen Ihnen, welche Entgeltgruppe zutrifft.

Nachzahlung berechnen

Wir ermitteln, welche Beträge Ihnen für die Vergangenheit zustehen, und achten dabei auf die geltenden Ausschlussfristen.

Arbeitgeber auffordern

Wir machen Ihren Anspruch auf Höhergruppierung und Nachzahlung mit einem anwaltlichen Schreiben gegenüber Ihrem Arbeitgeber geltend.

Klage beim Arbeitsgericht

Lehnt Ihr Arbeitgeber ab, setzen wir Ihre Eingruppierung mit einer Eingruppierungsklage vor dem Arbeitsgericht durch.

Diese Unterlagen benötigen wir von Ihnen

Für eine optimale Beratung und Betreuung benötigen wir von Ihnen – wenn möglich – die folgenden Unterlagen:

  • Ihren Arbeitsvertrag und etwaige Änderungsvereinbarungen
  • den einschlägigen Tarifvertrag bzw. die Entgeltordnung (soweit Ihnen vorliegend)
  • Ihre Stellen- bzw. Tätigkeitsbeschreibung
  • Ihre letzten Gehaltsabrechnungen
  • sonstige Unterlagen: Schreiben Ihres Arbeitgebers, Arbeitsanweisungen, …

Gern können Sie uns die genannten Unterlagen auch bereits vor dem Besprechungstermin per E-Mail, Fax oder Post einreichen. Dies gibt uns die Gelegenheit, Ihre Unterlagen bereits vorab intensiv zu prüfen.

Beispiele für Ergebnisse unserer Arbeit

Hier finden Sie beispielhaft einige Ergebnisse unserer Arbeit:

  • Beispiel für eine erfolgreiche Zahlungsklage (Stichworte: equal pay, Ausschlussfristen)
  • Beispiel für einen vor dem Bundesarbeitsgericht geschlossenen Zahlungsvergleich

Ihre Vorteile bei uns

Kostenlose Korrespondenz und Abrechnung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung

Wir fragen für Sie kostenlos bei Ihrer Rechtsschutzversicherung nach, ob diese in Ihrem Fall die Kosten übernimmt. Auch für die weitere Korrespondenz mit Ihrer Versicherung berechnen wir nichts.

Spezialisiert auf Arbeitsrecht

Arbeitsrecht ist ein sehr spezielles Rechtsgebiet, in dem es viele Besonderheiten zu beachten gibt. Wir sind auf das Arbeitsrecht spezialisiert und bearbeiten fast ausschließlich arbeitsrechtliche Fälle.

Sehen Sie sich hier einige Ergebnisse unserer Arbeit an.

Kostentransparenz

Vor einer Beauftragung erläutern wir Ihnen die voraussichtlich entstehenden Gebühren im Einzelnen. Abgerechnet wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer Vergütungsvereinbarung.

Langjährige Erfahrung im Arbeitsrecht

Machen Sie sich unsere langjährige Erfahrung zunutze. Wir bearbeiten seit vielen Jahren mehrere hundert arbeitsrechtliche Fälle pro Jahr und kennen die verschiedenen Taktiken und Strategien der Arbeitgeber.

Sehen Sie sich hier eine Auswahl an Arbeitgebern an, mit denen wir es bereits zu tun hatten.

Schneller Termin für eine Erstberatung

Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten ist oft Eile geboten, weil häufig sehr kurze Fristen laufen. Bei uns bekommen Sie deshalb schnell einen Termin zur Erstberatung, in der Regel innerhalb von 1 bis 2 Werktagen.

Können wir Ihnen helfen?

Wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen. Telefonzeiten: Montag – Donnerstag 9 – 17 Uhr, Freitag 9 – 14 Uhr.

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