Kosten
Unsere Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer mit Ihnen getroffenen Vergütungsvereinbarung. Bevor wir für Sie tätig werden, erläutern wir Ihnen die voraussichtlich entstehenden Kosten im Einzelnen.
Beratung
Für eine Beratung rechnen wir nach Zeitaufwand ab. Bei Verbrauchern beträgt die Vergütung für eine Erstberatung höchstens 190 € netto und für eine weitergehende Beratung höchstens 250 € netto (§ 34 RVG). Vertreten wir Sie in derselben Angelegenheit anschließend außergerichtlich oder gerichtlich, wird eine bereits gezahlte Beratungsgebühr angerechnet.
Außergerichtliche Vertretung
In den Fällen, in denen wir Sie außergerichtlich vertreten, berechnen wir unsere Vergütung grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die konkrete Berechnung der Gebühren richtet sich dabei zumeist nach dem Gegenstandswert. In bestimmten Fällen kann es sein, dass die Gegenseite die angefallenen Rechtsanwaltsgebühren zu übernehmen hat.
Über die Höhe der in Ihrem konkreten Fall entstehenden Gebühren geben wir Ihnen gern Auskunft. Nehmen Sie hierzu einfach Kontakt mit uns auf. Die Auskunft ist kostenlos und unverbindlich.
Prozessführung
Auch in den Fällen, in denen wir für Sie einen Prozess führen, bestimmen sich die Gebühren grundsätzlich nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Eine ausführliche Beratung über die bei einem Gerichtsprozess voraussichtlich anfallenden Kosten ist eine Selbstverständlichkeit. Auch hier kann die Gegenseite in bestimmten Fällen die Gebühren zu tragen haben.
Über die Höhe der in Ihrem konkreten Fall entstehenden Gebühren geben wir Ihnen gern Auskunft. Nehmen Sie hierzu einfach Kontakt mit uns auf. Die Auskunft ist kostenlos und unverbindlich.
Vergütung nach Zeitaufwand
Soweit wir mit Ihnen ein Zeithonorar vereinbaren, erfassen wir die geleistete Zeit minutengenau und rechnen sie nach einem einheitlichen Stundensatz ab. Bei außergerichtlicher oder gerichtlicher Vertretung bilden die gesetzlichen Gebühren nach dem Gegenstandswert das Mindesthonorar: Liegt das Zeithonorar darunter, berechnen wir die gesetzlichen Gebühren; liegt es darüber, das Zeithonorar.
Betriebsräte
Beauftragt uns ein Betriebsrat, trägt die hierbei entstehenden Kosten der Arbeitgeber (§ 40 Abs. 1 BetrVG). Den Mitgliedern des Betriebsrats stellen wir keine Kosten in Rechnung.
Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, brauchen Sie sich über die anfallenden Kosten zumeist keine Gedanken zu machen.
Gerne nehmen wir für Sie zunächst kostenlos und unverbindlich Kontakt zu Ihrer Rechtsschutzversicherung auf und klären, ob Ihre Versicherung in Ihrem konkreten Fall die Kosten übernimmt.
Lehnt Ihre Rechtsschutzversicherung eine Kostenübernahme ab, können Sie frei entscheiden, ob Sie uns dennoch mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen wollen, oder nicht. Für die von uns mit Ihrer Rechtsschutzversicherung geführte Korrespondenz entstehen Ihnen keinerlei Kosten.
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Wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.
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