Muster: Befristeter Arbeitsvertrag (kurz)

Muster für einen kurzen, befristeten Arbeitsvertrag, der die wichtigsten Elemente eines Arbeitsvertrages enthält.

Rechtlicher Hinweis:
Bei diesem kostenlosen Muster handelt es sich um ein unverbindliches Muster. Es erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Die Verwendung erfolgt auf eigene Gefahr.

Arbeitsvertrag

Zwischen

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– nachfolgend: Arbeitgeber –

und

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– nachfolgend: Arbeitnehmer –

wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen:

§ 1 Einstellung und Befristung

(1) Der Arbeitnehmer wird vom _____ bis zum _____ eingestellt. Nach Ablauf der Frist endet das Arbeitsverhältnis automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

(2) Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit. Während dieser Zeit können die Vertragspartner das Arbeitsverhältnis mit zweiwöchiger Frist kündigen.

(3) Das Arbeitsverhältnis kann während der Dauer der Befristung von beiden Parteien gekündigt werden. Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen des § 622 BGB.

§ 2 – Arbeitszeit

Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt ______ Stunden wöchentlich.

§ 3 – Vergütung

Der Arbeitnehmer erhält für seine vertragliche Tätigkeit ein monatliches Bruttogehalt in Höhe von ________ EUR.

§ 4 – Urlaub

Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf _____ Urlaubstage pro Kalenderjahr. Für diesen Urlaubsanspruch gelten die Vorschriften des Bundesurlaubsgesetzes.

§ 5 – Arbeitsverhinderung

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber jede Arbeitsverhinderung und ihre voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigen. Auf Verlangen sind die Gründe der Arbeitsverhinderung mitzuteilen.

§ 6 – Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung

(1) Das Arbeitsverhältnis kann von den Parteien gemäß der gesetzlichen Vorschriften ordentlich gekündigt werden.

(2) Die Kündigungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Anwendung der verlängerten Kündigungsfristen und Kündigungstermine gemäß § 622 Abs. 2 BGB wird für beide Vertragsparteien vereinbart.

§ 7 – Ende des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung

Das Arbeitsverhältnis endet ohne Kündigung mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer das gesetzliche Rentenalter erreicht hat oder in dem seine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit durch einen entsprechenden Rentenbescheid festgestellt wird. Das Recht zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses bleibt hiervon unberührt.

§ 8 – Ausschlussfristen

(1) Alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht binnen drei Monaten nach Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich geltend gemacht werden.

(2) Lehnt die andere Vertragspartei den Anspruch ab oder erklärt sie sich nicht innerhalb von drei Wochen nach Geltendmachung des Anspruchs, verfällt dieser, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach der Ablehnung oder dem Ablauf der Drei-Wochen-Frist gerichtlich geltend gemacht wird.

(3) Absatz 1 und Absatz 2 gelten auch für Ansprüche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Zusammenhang stehen.

(4) Absatz 1 und Absatz 2 gelten nicht für Ansprüche

  • auf Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • auf Haftung für Sach- und Personenschäden wegen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzungen,
  • auf Zahlung des Mindestlohns nach dem MiLoG

und für andere gesetzliche oder tarifliche Ansprüche, auf die nicht verzichtet werden kann.

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Ort, Datum

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(Unterschrift des Arbeitgebers)

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Ort, Datum

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(Unterschrift des Arbeitnehmers)

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