Gleichbehandlung & Antidiskriminierung im Arbeitsrecht
Jeder Mensch hat unabhängig von ethnischer Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Religion, Weltanschauung, Alter und sexueller Identität grundsätzlich die gleichen Rechte.
Dieser Grundsatz gilt insbesondere auch im Arbeitsrecht.
Für die Gleichbehandlung von Arbeitnehmern sorgen im Wesentlichen zwei arbeitsrechtliche Rechtsgrundlagen:
Daneben gibt es aber auch noch einige spezialgesetzliche Regelungen, die einer Diskriminierung von Arbeitnehmern vorbeugen sollen.
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